„Welttag des Hörens“

Kampagne am 3. März setzt sich für regelmäßiges Hörscreening ein

Regelmäßige Überprüfung des Gehörs als Vorsorgeleistung der Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr gefordert

Am 3. März ist der „Welttag des Hörens“. Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzen sich mit dem internationalen Aktionstag für besseres Hören und eine verbesserte Hörvorsorge und -versorgung ein. Mit dem Motto „Hörvorsorge ab 50 – ICH geHÖRE daZU!“ liegt der Schwerpunkt in diesem Jahr auf der frühzeitigen Erkennung der Schwerhörigkeit im Alter.
Die bundesweite Aufklärungskampagne soll Menschen ab 50 für das Thema sensibilisieren und dazu beitragen, dass Hörverluste nicht jahrelang unbemerkt und unbehandelt bleiben, sondern frühzeitig versorgt werden. Gemeinsam mit den Partnerorganisationen der Initiative Hörgesundheit fordert der BVHI für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 50. Lebensjahr ein regelmäßiges Hörscreening durch einen HNO-Facharzt als reguläre kassenfinanzierte Vorsorgeleistung. Denn etwa ab 50 setzt in der Regel die Schwerhörigkeit im Alter als Ergebnis natürlicher Abnutzungserscheinungen der Sinneszellen im Innenohr ein. Die Folgen nicht diagnostizierter und nicht therapierter Schwerhörigkeit können sich körperlich, psychisch sowie sozial nachteilig auswirken. Eine flächendeckende, regelmäßige Früherkennung kann dem entgegenwirken. Im Zentrum der Kampagne stehen diejenigen, die Menschen mit einer Hörminderung in der Prävention und Versorgung begleiten, z. B. Hörakustiker, HNO-Ärzte und Kinderärzte. Sie informieren über die Folgen eines unerkannten und unbehandelten Hörverlusts und zeigen, wie man sein Hörvermögen durch regelmäßige Hörscreenings testen lassen kann.