Das ist neu im Jahr 2018

Auch wenn wir im Alltag nicht immer viel davon bemerken – täglich werden neue Gesetze und Regelungen erarbeitet und beschlossen. Besonders viele Änderungen treten zum Jahreswechsel in Kraft. Ein kleiner Überblick.

Die Betriebsrente wird mit einer Förderung und einem Steuerzuschuss gestärkt. Arbeitgeber erhalten im neuen Jahr einen Steuerzuschuss von 30%, wenn sie Mitarbeiter, die weniger als 2.200 Euro verdienen, über die Betriebsrente versichern.

Der steuerliche Grundfreibetrag sowie der Unterhaltshöchstbetrag steigen um 180 Euro auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro pro Jahr. Das Kindergeld wurde um 2 Euro pro Kind angehoben.

Die Abgabefrist für Steuerklärungen wurde bis zum 31. Juli des Folgejahres verlängert. Bei der Beauftragung eines Steuerberaters hat dieser bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärung abzugeben.

Der Mutterschutz von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung der Mutterschutz auf zwölf Wochen verlängert wird. Eine anlassunabhängige und vertiefende Gefährdungsbeurteilung wird im neuen Jahr bei jedem Arbeitgeber Pflicht. Schwangere werden außerdem von Fließband- und Akkordarbeit freigestellt.

Ab Januar 2018 ist eine unangemeldete Kassennachschau bei Betrieben mit Bargeldgeschäft möglich. Nun kann während der üblichen Öffnungszeiten jederzeit überprüft werden, ob Bargeldbestand und Kassenwert übereinstimmen.

Der 500-Euro-Schein wird abgeschafft. Im Jahr 2018 können Verbraucher zwar noch mit dem Schein bezahlen, zum Ende des Jahres wird die Ausgabe des größten Euro-Scheins dann eingestellt. Bis dahin sind die 100- und 200-Euro-Noten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen überarbeitet.

Im neuen Jahr haben es Bankkunden ein bisschen leichter. Ab 13. Januar entfallen Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften europaweit. Die Haftung bei nicht-autorisierten Zahlungen geht von 150 auf 50 Euro zurück. Auch Fehlzahlungen können leichter zurückgeholt werden.

Das Internet-Protokoll (IP) ersetzt ISDN als Standard für Telefonie. Die Umstellung geht 2018 mit 20 Millionen Telefonanschlüssen in die letzte Runde.

(Text: Weilnböck)