Mehr Lebensqualität im Eigenheim

Unabhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme und Person. Foto: AOK/Colourbox/hfr

Leistungen der Pflegekasse für den Umbau eines barrierefreien Zuhauses

Eine Pflegesituation bedeutet für jede Familie einen schwerwiegenden Einschnitt. Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden können, bedeutet dies für die Betroffenen in der Regel mehr Lebensqualität und Lebensfreude.

Durch Wohnraumanpassungen kann die Pflege oft so gut und so lange wie möglich zu Hause gelingen. In Kiel nutzten im vergangenen Jahr insgesamt 128 AOK-Versicherte die Möglichkeit, ihre Wohnung barrierefrei umgestalten zu lassen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Dafür zahlte die Gesundheitskasse im Jahr 2024 über 359.200 Euro an ihre Versicherten in Kiel. „Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, ihr soziales Umfeld und eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten. Häufig ist die eigene Wohnung aber nicht optimal auf eine Pflegesituation ausgerichtet. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sorgen für mehr Barrierefreiheit und werden von den gesetzlichen Pflegekassen gefördert“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Stefan Kölpin.

Barrieren beseitigen

In einer Pflegesituation verändern sich die Anforderungen an das Wohnen. Schmale Türen, Treppenstufen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne werden plötzlich zu Barrieren, die entweder bei der Pflege behindern oder für den Pflegebedürftigen zur Stolperfalle werden. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, die Verbreiterung von Türen oder das Einbauen eines Treppenliftes, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause zu bleiben. Auch sanitäre Anlagen können zum Problem werden. Begehbare Duschen, höherverstellbare Waschbecken und Haltegriffe können helfen, sich im Bad besser zu bewegen. Wichtig ist auch, Stolperfallen zu vermeiden und auf Rutschfestigkeit zu achten, um Stürzen vorzubeugen.

Ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung wird von der Pflegekasse gewährt, wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Unabhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.

Beratung durch Pflegekassen

Wer an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes interessiert ist, sollte sich von seiner gesetzlichen Pflegekasse beraten lassen. Wichtig ist, dass ein entsprechender Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt wird.