„Muss ich als Rentner Steuern zahlen?“

ANZEIGE „Wir erhalten vermehrt Anfragen von Rentnern, die sich unsicher sind, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht“, berichtet Steuerberater Rafael von Heyer aus der Pestalozzistraße.

Grundsätzlich lässt sich dazu Folgendes sagen: Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.
Vereinfacht gesagt, müssen Sie als Rentner dann eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente pro Jahr über dem Grundfreibetrag liegt“, so von Heyer. Derzeit liegt dieser für Alleinstehende bei 9.000 Euro, für Ehepaare bei 18.000 Euro.
„Wie hoch der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente tatsächlich ist, hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab“, erklärt der Steuerberater. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, erhält 50 Prozent seiner Rente steuerfrei, ab 2006 sind es nur 48 Prozent der Rente, ab 2007 nur noch 46 Prozent usw. „Alle Rentensteigerungen in den Folgejahren sind jedoch voll steuerpflichtig.“
Es gibt aber noch diverse andere Rentenarten. Oft haben Rentner mehrere Renten aus verschiedenen Quellen, wie z.B. eine Betriebsrente oder die sogenannte VBL-Rente. Diese werden davon abweichend besteuert. Bestehen neben der Rente weitere Einkünfte, sind diese selbstverständlich mit einzubeziehen und der Besteuerung zu unterwerfen.

Beckmann, Anders & von Heyer
Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft
Pestalozzistraße 50, 24113 Kiel
Telefon 0431/ 68 33 05
www.stb.beckmann-vonheyer.de

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