Nervige Dauerparker in der Nachbarschaft?

Wenn ein Fahrzeug wie dieses monatelang nicht bewegt wird, kann es schon passieren, dass die Reifen von Unkraut eingewachsen sind. Fotos: Carsten Frahm

Was im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt ist und ab wann es strafbar wird

Die kurze Antwort vorweg: Wer sein Auto länger an einer Stelle stehen lässt, der hat erst einmal nichts zu befürchten – außer genervte Nachbarn.

Ein eigenes Auto zu haben, ist definitiv praktisch, da es Ihnen jederzeit ermöglicht, mobil zu sein. Doch es gibt auch Zeiten, in denen Ihr Fahrzeug eine Weile nicht bewegt wird – das kann unterschiedliche Gründe haben. Sie verreisen, eventuell sogar für eine längere Zeit, oder aber Sie sind mit einem Gipsbein gestraft. Doch seien Sie beruhigt: Eine Strafe, weil Sie Ihr Auto stehen lassen, gibt es nicht. Zumindest solange, wie Sie sich an die allgemeinen Regeln halten.

Parken Sie Ihr Auto auf Ihrem eigenen Parkplatz oder in Ihrer Garage, dann müssen Sie sich keine Gedanken zur Parkdauer machen. Im öffentlichen Verkehrsraum hingegen muss auf ein paar Punkte geachtet werden: Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf einer Stellfläche ab, die direkt als Dauerparkplatz ausgeschrieben ist, dann ist das Parken zwar meistens kostenpflichtig, dafür dürfen Sie Ihr Fahrzeug hier in der Regel aber so lange abstellen, wie Sie möchten. So ist es auch in einigen Parkhäusern. Auch dort können Sie Ihr Fahrzeug unbegrenzt abstellen, indem sie eine Dauerparkkarte erwerben.

Wer für das Parken jedoch nicht bezahlen möchte, kommt vielleicht auf die Idee, sein Fahrzeug einfach dauerhaft am Straßenrand abzustellen. Das ist grundsätzlich auch erlaubt, sofern es sich dabei um ein Kfz handelt, dessen zulässiges Gewicht höchstens 7,5 Tonnen (gilt auch für Wohnmobile und andere Fahrzeuge) beträgt. Gibt es ein Schild mit einer angegebenen Höchstparkdauer, dann wird es strafbar und Sie laufen Gefahr, abgeschleppt zu werden. Wiegt das Fahrzeug aber über 7,5 Tonnen, dann müssen Sie sich eine andere Parkmöglichkeit suchen.

Eine besondere Regelung gibt es für Anhänger, die ohne Zugfahrzeug geparkt werden. Wenn ein solcher nicht auf einem eigens für Anhänger gekennzeichneten Parkplatz steht, dürfen Sie ihn nur für maximal zwei Wochen im öffentlichen Raum dauerparken.

Verloren oder vergessen? Hier liegt noch Herbstlaub am Scheibenwischer, und auf der Kühlerhaube wächst Moos.

Wer nicht drum herumkommt, sein Auto für einen längeren Zeitraum dauerzuparken, der sollte ein paar Dinge beachten. Ihr Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar ist und die Scheinwerfer sauber sind. Außerdem sollten Sie oder jemand anders hin und wieder nach Ihrem Fahrzeug sehen, denn auch während Ihrer Abwesenheit kann ein vorübergehendes Halteverbot verhängt werden.

Für genervte Nachbarn heißt das also: Sie können nichts tun. Läuft alles ordnungsgemäß, darf das Fahrzeug Ihres Nachbarn auch über einen langen Zeitraum auf derselben Stelle stehen bleiben. LK