Neuerungen beim Online-Banking

Sicherheitstechniken ändern sich aufgrund von Risiken, aber auch durch verbesserte Vorkehrungen. Der Vortrag in der Michaelis-Begegnungstätte am 18. Dezember informiert über Neuerungen beim Banking.

SMS-TAN, mTAN, iTAN, smartTAN – kennen Sie auch noch HBCI? Viele verschiedene Sicherheitstechniken hat es im Bereich Online-Banking schon gegeben. Manches gehört der Vergangenheit an, manches hat sich nie recht in der Breite durchgesetzt, anderes ist zu neu, um schon weitbekannt zu sein.

Dabei sind die Hintergründe allein schon durch die multiplen Zugangswege stetig komplexer geworden: War früher Zahlungsverkehrssoftware nur wenig verbreitet und nutzten die meisten Kunden ausschließlich die Webseite der Bank für Überweisungen, Daueraufträge und Co, sind mittlerweile vor allem die Apps mobiler Endgeräte weit verbreitet.

Ein brennendes Thema, „nicht nur für uns Senioren!“, sagt Klaus-J. Stepputat aus dem Organisatorenkreis der Mittwochsvorträge. Denn seit dem 14. September dieses Jahres gilt die „Überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie“, kurz: PSD2 (für Payment Services Directive). Damit beabsichtigen die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber unter anderem, Verbraucher bei Online-Zahlungsvorgängen besser
zu schützen.

Was das konkret bedeutet, erfahren Hörerinnen und Hörer am Mittwoch, dem 18. Dezember, um 10 Uhr im Clubraum der Begegnungsstätte in Michaelis (BSM). Dann erläutert der Sicherheitsberater Peter Priesmeyer näher, wie es um die Sicherheit des Online-Banking bestellt ist und auf welche technischen Änderungen Sie sich aktuell einstellen müssen.
Was bedeutet etwa in diesem Zusammenhang die Abkürzung 2FA (Zwei-Faktor-Authentifizierung) und wie funktioniert das eigentlich? Welche wichtigen Änderungen gibt es mit PSD2, was müssen Verbraucher beachten?

„Wir freuen uns darauf, Wissenswertes zum Thema Online-Banking aus Experten-Perspektive erklärt zu bekommen“, so Stepputat. „Kommen Sie am 18. Dezember in den Wulfsbrook 29.“

(Text: Sellhoff)