Rechtssicher regeln

Wer sein älteres Diesel-Fahrzeug mit Hardware freiwillig sauberer machen will, sollte dafür auf eine rechtssichere Regelung zurückgreifen können und von Fahrverboten verschont bleiben.

Mit dieser Forderung hat sich der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Jürgen Karpinski, an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt. In einem Schreiben an den Minister weist Karpinski auf die existenzbedrohenden Folgen der Dieselkrise für den Autohandel hin: „Die Gebrauchtwagenbestände quellen über von unverkäuflichen, oft noch jungen Euro-5-Dieselfahrzeugen. Aus Angst vor Fahrverboten will niemand mehr diese Autos kaufen. Hinzu kommt die weit verbreitete vertragliche Verpflichtung der Händler, Leasingrückläufer zum ursprünglich kalkulierten Restwert anzukaufen.
Bei Euro-5-Dieseln ist dies angesichts des eingetretenen Wertverfalls zwangsläufig mit einem Verlust von mehreren tausend Euro pro Fahrzeug verbunden, heißt es in dem Schreiben weiter. Dass eine Hardware-Nachrüstung technisch möglich und äußerst wirksam sei, hätten Tests von Zulieferern und ADAC eindrucksvoll bewiesen. Dem Minister vorliegende Gutachten würden dies bestätigen. Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoll, Dieselbesitzer durch technische Nachrüstung ihrer Fahrzeuge vor etwaigen Fahrverboten zu bewahren. Nur dann würden Dieselfahrzeuge wieder werthaltig, heißt es in dem Schreiben. Und so würden Dieselbesitzer, gewerbliche Flottenbetreiber und vor allem die geballt betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser aus einer ansonsten ausweglosen Situation befreit.
Wichtig sei die Kooperation der Hersteller mit Zulieferern und Kfz-Betrieben durch die Bereitstellung von Informationen und Nachrüstteilen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Schließlich würde der ZDK die finanzielle Unterstützung der privaten oder gewerblichen Fahrzeugbesitzer bei der Nachrüstung durch ein öffentliches Förderprogramm wie seinerzeit beim Rußpartikelfilter begrüßen: „Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz betreffen wichtige öffentliche Interessen und rechtfertigen deshalb den Einsatz öffentlicher Mittel“, so Karpinski. Begrüßenswert wäre dabei eine freiwillige Unterstützung der Bestandsnachrüstung durch die Fahrzeughersteller ähnlich dem beim Diesel-Gipfel beschlossenen kommunalen Unterstützungsfonds.

(Text: ZDK/ Sellhoff)