Schnee- und Eisbeseitigung – was gilt in Kiel?
Wenn die Welt im Winter im Glanz der Eiskristalle funkelt oder eine weiße Schneedecke auf Dächer, Bäume und Wege herabsinkt, knirscht es beim Spazieren nicht nur wunderbar unter den Schuhen. Damit alle sicher ihr Ziel erreichen, muss jede und jeder mit anpacken.
Mobilität für alle: Wenn in Kiel knackig kalte Temperaturen herrschen und es zu Niederschlägen kommt, gibt es in der meist eher regenverwöhnten Stadt oft Probleme durch Eis und Schnee.
Nicht oder nur unzureichend geräumte Wege machen das Durchkommen häufig zur Herausforderung. Was Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer alles beachten müssen und welche Pflichten sie haben?
Wer ist zuständig?
In Kiel liegt die Verantwortung zur Schnee- und Eisbeseitigung bei den Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern und dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK). Letzterer ist bei entsprechenden Witterungsverhältnissen zwischen 4 und 20 Uhr unterwegs, um Straßen, Radwege, Fahrbahnüberquerungen, Busspuren und Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind, von Eis und Schnee zu befreien.

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Was müssen Sie tun?
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, gefallenen Schnee und Glätte seit dieser Saison neuerdings werktags schon bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr vor ihrem Grundstück zu beseitigen.
Neu entstehende Glätte muss so oft wie nötig unverzüglich entfernt werden. Neuschnee muss innerhalb einer Stunde wieder entfernt werden – inklusive der Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind. Erst um 20 Uhr endet die Schnee- und Eisbeseitigungspflicht.
Was gilt es zu beachten?
Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, von Eis und Glätte freihalten. Auch Gehwege, die nicht an einer Straße liegen, müssen geräumt werden.
Besonderes Augenmerk gilt auch Bushaltestellen, die an einem Gehweg liegen. Auch diese müssen von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern geräumt und gestreut werden. Nur wenn zwischen Gehweg und Bushaltestelle noch ein Radweg liegt, ist der ABK hier für die Verkehrssicherung zuständig.
Ebenfalls wichtig: Der Zugang zu Abfallbehältern muss stets schneefrei und sicher sein, damit die Müllabfuhr ungehindert ihren Dienst verrichten kann. Gestreut werden darf in Kiel nur mit abstumpfendem, salzfreiem Streugut wie beispielsweise Sand. Salzhaltiges Streugut ist nur bei Eisregen erlaubt oder auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie bei Brückenauf- und -abgängen. AB
