„Bau-Turbo“ und Baulandmodell ermöglichen effiziente Verfahren und mehr bezahlbaren Wohnraum
Im Oktober 2025 ist das novellierte Baugesetzbuch (BauGB) mit dem lange angekündigten „Bau-Turbo“ in Kraft getreten.
Ziel der Novelle ist es, die bislang häufig langwierigen Planungsverfahren im Wohnungsbau signifikant zu beschleunigen und zugleich die Handlungsspielräume für Gemeinden und Bauherren zu erweitern. Durch mehrere Erleichterungen bei den Verfahren zur Genehmigung von privatem Wohnungsbau können zukünftig mehr Flächen dafür mobilisiert werden.
Die Landeshauptstadt Kiel sieht in dem „Bau-Turbo“ eine große Chance und ist vorbereitet. Die Verwaltung hat der Ratsversammlung zur Entscheidung aktuell einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit den neuen Instrumenten des BauGB vorgelegt. Denn in der Novelle ist ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten der Gemeinde enthalten, wonach städtische Ziele über Verträge mit dem Antragsteller vor Erteilung der Baugenehmigung vereinbart werden können.
Kiel will mit dem Grundsatzbeschluss für Transparenz sorgen, um Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Helfen wird dabei ebenfalls das neue Baulandmodell, in dem das Verfahren zu Verhandlungen mit Projektentwicklern gestrafft wird. Für jedes Bauvorhaben, bei dem neues Baurecht geschaffen wird, prüft die Stadt künftig standardisiert, ob die städtischen Anforderungen wirtschaftlich angemessen sind. Auch hierzu wurde ein Grundsatzbeschluss bereits im November in die zuständigen Gremien eingebracht. Damit wäre Kiel die erste Stadt in Schleswig-Holstein, die ein solch effizientes Baulandmodell entwickelt.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer betont: „Kiel hat wenig Fläche und als wachsende Stadt hohen Bedarf an Wohnungsbau. Der ‚Bau-Turbo‘ eröffnet uns neue Spielräume und die einmalige Chance, in den kommenden Jahren spürbar mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Verfahren beschleunigen und bislang ungenutzte Baupotenziale heben, ohne unsere städtebaulichen Ansprüche zu senken. Damit wollen wir auch beispielhaft zeigen, wie der ‚Bau-Turbo‘ in ganz Schleswig-Holstein gelingen kann.“
Stadtbaurätin Doris Grondke hebt hervor, dass stets eine Bauverpflichtung vertraglich zu vereinbaren sein wird, damit der „Bau-Turbo“ nicht zu einem reinen Buchwert-Turbo verkommt: „Gebaute Wohnungen sind besser als lediglich genehmigte Wohnungen.“
Für Grondke steht fest: „Die Entwicklungen sind ein großer Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum und zu effizienten Verfahren.“ Sie versichert, dass der Anspruch an die städtebauliche Qualität neuer Vorhaben nicht im Widerspruch zu einem beschleunigten Verfahren stehen wird, dass neue Bauprojekte in das Stadtbild passen und städtebauliche Regeln eingehalten werden.
In den kommenden Wochen wird das Baudezernat sowohl die Baupolitik als auch die Akteure der Wohnungswirtschaft einladen und die neuen Möglichkeiten vorstellen. Das neue Antragsportal für Baugenehmigungsverfahren macht es möglich, Bauanträge online zu stellen. Auf der Homepage www.kiel.de/digitale-baugenehmigung werden die häufigsten Fragen zum Online-Bauantrag beantwortet. Dort gibt es auch Links zum Antragsportal und zur Unteren Bauaufsichtsbehörde.
