Weitere Lockerungen im Alltag

Die angepassten Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bringen weitere Lockerungen. Dabei geht es nicht nur um geöffnete Geschäfte, sondern auch um Schulunterricht, Gottesdienste, Museen und andere Bereiche. Auch die Kieler Stadtverwaltung wird ihre Angebote in einigen Bereichen schrittweise „hochfahren“.

Vom 17. März bis 22. April mussten die Dienstleistungs- und Servicebereiche der Stadt Kiel aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen werden schrittweise zurückgenommen. Wegen der anhaltenden Auswirkungen sind Hygiene- und Abstandsregeln, Zugangs-Limits und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Spielplätze wieder geöffnet
Seit Anfang dieser Woche ermöglicht die Landesregierung eine Öffnung der Spielplätze, sofern
ein entsprechendes Hygienekonzept umgesetzt wird. Dabei gilt in Kiel: Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener auf dem Spielplatz spielen.
Es wird eine Anzahl der maximalen Nutzer/-innen für jeden Spielplatz festgelegt und auf einem Hinweisschild vermerkt. Die erwachsenen Begleitungen der Kinder sind dafür verantwortlich, dass diese Anzahl nicht überschritten wird. Um mehr Kindern den Zutritt zu ermöglichen, wird darum gebeten, dass möglichst nur ein Erwachsener das Kind oder die Kinder begleitet.
Das Spielen der Kinder in Gruppen, die keine regelmäßigen Kontakte haben (wie zum Beispiel Geschwisterkinder oder gemeinsam betreute Kinder) sollte möglichst unterbleiben. Das Abstandsgebot soll auch bei der Nutzung von Spielgeräten und Sitzgelegenheiten beachtet werden.

Der Schulunterricht geht nach und nach wieder los
Neben den Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die auf die Abschlussprüfungen und Kammerprüfungen im Rahmen der dualen Berufsausbildung vorbereitet werden, werden seit 6. Mai die Schüler/-innen der vierten Jahrgangsstufe der Grundschulen sowie ausgewählte andere Klassen unterrichtet.
Ab dem 11. Mai können die Jahrgangsstufen neun und zehn der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe wieder zur Schule kommen.

Gottesdienste auf Abstand
Unter der Voraussetzung, dass ein Hygienekonzept nachgewiesen wird und dass Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand eingehalten und Infektionsketten nachvollzogen werden können, sind Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich.

Museen und Sport im Freien
Zudem dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Gleiches gilt für die Außenanlagen der Botanischen Gärten und die Sportboothäfen. Autarkes Dauercamping ist wieder möglich. Kontaktarme Sportarten im Freien können wieder ausgeübt werden. Sportgeräte dafür – wie Fahrräder oder Kanus – dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

Friseure und Nagelstudios
Neben Friseurbetrieben dürfen nun auch die medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen. Die Voraussetzungen für die Öffnung von Outlet-Centern werden denen von Einkaufszentren gleichgestellt, so dass Kundenströme gelenkt und Hygienekonzepte erstellt werden.

Besuch im Altenheim
Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe dürfen wieder Besuch empfangen, sofern die Einrichtungen entsprechende Besuchskonzepte entwerfen.
In Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden. Allerdings muss ein Viertel der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten freigehalten werden.
Details sind in der neuen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Kiel unter www.kiel.de/
bekanntmachungen nachzulesen.

Kfz-Zulassungsstelle geöffnet
Seit 23. April sind die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle in der Saarbrückenstraße zu den bisherigen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Die Öffnung ist aber nur für bereits vereinbarte oder neu zu vereinbarende Termine (insbesondere Führerscheinstelle) möglich. Spontan erscheinende Bürgerinnen und Bürger müssen abgewiesen werden.

Corona-Testungen werden ausgeweitet
Bislang wurden Testungen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bei denjenigen Personen durchgeführt, die Symp­tome zeigten und zusätzlich entweder aus einem Risikogebiet kamen oder als Kontaktperson identifiziert wurden.
Um Erkrankte noch schneller und sicherer identifizieren und umgehend die notwendige Quarantäne anordnen zu können und die Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten, sollen die Testungen ausgeweitet werden. Dazu wird kurzfristig ein Konzept erarbeitet.