Wettbewerb auf dem Energiemarkt nutzen

Steigende Preise für Strom und Gas kommen zum Beginn eines neuen Jahres so sicher wie Dinner for One im Fernsehen. Betroffene Kunden können das Problem der höheren Kosten leicht lösen. Ein Anbieterwechsel bringt oft einen günstigeren Tarif und ist einfacher als viele denken.

Preiserhöhungen der Energieanbieter zum neuen Jahr sind längst Routine. Ein aktuelles Beispiel liefert die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV). Die Gesellschaft hat dras-tische Erhöhungen angekündigt. Daraufhin haben sich in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern viele Betroffene bei der Verbraucherzentrale beschwert.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Wer die höheren Preise nicht hinnehmen will, kann in einen besseren Vertrag beim selben Anbieter oder zu einem anderen Unternehmen wechseln. Wichtig dabei: Bei einer Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit können vereinbarte Bonuszahlungen entfallen. Auch das sorgt bei vielen BEV-Kunden für Ärger. Vor einer Kündigung lohnt es sich also, einen Blick in den alten Vertrag zu werfen und auszurechnen, ob sich der Wechsel lohnt.

So setzen Verbraucher ihre Rechte durch
In Bezug auf die BEV beschweren sich Kunden auch über nicht ausgezahlte Boni oder Guthaben, verspätete Abrechnungen oder plötzlich erhöhte Abschlagszahlungen. Das brauchen Betroffene nicht zu akzeptieren. Verrechnet der Anbieter ein Guthaben nicht mit der nächsten Abschlagszahlung, kann man als Kunde eine Frist von zwei Wochen zur Auszahlung setzen. Informationen und Unterstützung bei solchen Konflikten mit Unternehmen bietet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Erhöhte Abschlagszahlungen prüfen
Bei erhöhten Abschlagszahlungen erhalten Betroffene oft den Hinweis, der Netzbetreiber habe dem Versorger einen höheren Verbrauch gemeldet. Hier lohnt es sich, den Verbrauch am Stromzähler zu prüfen und mit dem vom Vorjahr zu vergleichen. Ist alles beim alten, kann man dies dem Versorger mitteilen und die Vorauszahlung auf den angemessenen Betrag beschränken. Argumentationshilfe leistet § 13, Absatz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung. Hiernach muss der Energieversorger glaubhafte Angaben des Kunden bei der Festsetzung des Stromabschlags auch für niedrigeren Verbrauch berücksichtigen.

Kunden profitieren vom lebendigen Wettbewerb
„Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Konditionen regelmäßig zu vergleichen und den Anbieter zu wechseln“, sagt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale. „So kommt Bewegung in den Markt, die den Kunden nützt.“ Die Preisgestaltung ist beim Wechsel nur ein wichtiger Punkt. Auch die Erzeugung des Stroms, der Kundenservice, das Engagement vor Ort und nachhaltige Angebote des Anbieters spielen eine Rolle.

Regionale Anbieter einbeziehen
Vergleichsportale im Internet liefern eine grundsätzlich praktische Übersicht über Preise, Tarife und Leistungen verschiedener Energieanbieter. Doch ist Vorsicht geboten: Solche Online-Tarifrechner bieten keine objektiven oder unabhängigen Ergebnisse. Sie werden von Unternehmen betrieben und mit Werbung und Vermittlungsprovisionen finanziert. Lokale und regionale Anbieter fehlen häufig. Bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale bekommen Wechselwillige Tipps, wie man mit Online-Tarifrechnern die passenden Ergebnisse erhält.