Handlungsbedarf bei der Luftqualität

Bei der 301. Sitzung des Ortsbeirats (OBR) Hassee-Vieburg am 19. September stellte das Umweltschutzamt Kiel den aktuellen Stand der Dinge rund um die zu hohe Luftschadstoffbelastung am Theodor-Heuss-Ring vor. Dabei wurde klar: Gute Luft gibt es in Kiel im Grunde genug – nur eben nicht überall.

Die Grenzwertüberschreitungen der am Theodor-Heuss-Ring ausgestoßenen Emissionen hatten für Schlagzeilen gesorgt. Den vielen Bedenken der Kieler Bürgerinnen und Bürger begegnete das Umweltschutzamt bei der letzten OBR-Sitzung auf eigene Initiative hin mit einem klärenden Vortrag.

Grundsätzlich sei zu beachten, dass die Luftqualität in den meisten Gebieten Kiels unproblematisch sei, so der Vertreter des Amtes. Jedoch gebe es einzelne Gebiete – den viel befahrenen Ring sowie Teile der Bahnhofsstraße – in denen die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich überschritten würden, „dort werden kurzfristige Lösungen benötigt.“
Die erste potentiell schadstoffverringernde Maßnahme wurde mit dem Auftragen der neuen Fahrbahndecke schon durchgeführt. Weitere kommunale Maßnahmen seien derzeit in der Überprüfung. „Wenn es hart auf hart kommt, droht ansonsten auch für Kiel ein Fahrverbot“, so der anwesende
Experte.

Doch seien ähnliche Urteile in anderen Regionen noch lange nicht rechtskräftig, sodass bis dahin ohnehin „noch ein paar Jahre ins Land“ gehen würden. Trotzdem sei dies „kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen“, so das Amt.

Personalwechsel in der Begegnungsstätte
Während der Sitzung stellte sich die neue Leiterin der Michaelis-Begegnungsstätte, Frau Karen Meinert vor. Die 33-jährige gelernte Ergotherapeutin möchte als Anlaufstelle für alle Fragen der Gemeindemitglieder zukünftig „ein offenes Ohr“ haben.

Sorgenkind Uhlenkrog
Für reichlich Gesprächsstoff sorgte wieder die Verkehrssituation am Uhlenkrog. Dort sei die Lage insbesondere für Kinder noch immer sehr unübersichtlich und gefährlich, sind Anwohner überzeugt. Der Ortsbeirat fordert die Stadtverwaltung nun erneut auf, die künftige Planung nach Beendigung des Verkehrsversuchs offenzulegen.

(Text: Schepmann; Foto: © Frahm)