Für Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen gelten neue Regeln. Sie tragen dazu bei, dass Kronshagen weiterhin ein lebenswerter Ort für alle ist.
Mit den ersten warmen Tagen beginnt nicht nur die Gartensaison, sondern auch eine Zeit, in der einige wichtige Regeln und Neuerungen für Haushalte und Grundstückseigentum zu beachten sind. Was früher selbstverständlich war, ist heute teilweise neu geregelt.
So ist Rattengift seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr frei verkäuflich. Nach der EU-weit geltende Biozid-Verordnung ist es nur noch Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis erlaubt, Rattengifte (Rodentizide) zu kaufen oder anzuwenden. Der Hintergrund hierfür ist, dass diese Gifte nicht nur bei Ratten und Mäusen wirken. Die eingesetzten Wirkstoffe können erhebliche negative Folgen für andere Wild- und Haustiere und die Natur insgesamt haben, z. B. durch Vergiftungen in der Nahrungskette und der Gefahr von Einträgen in Boden und Grundwasser.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf wirksame Präventionsmaßnahmen zu setzen und mögliche Nahrungs- und Unterschlupfquellen für die Nager konsequent zu vermeiden.
Die richtige Müllentsorgung
- Werfen Sie angebissene oder übrig gebliebene Speisen nicht achtlos fort, erst recht nicht in die Natur.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und halten Sie diese fest verschlossen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Tierfutter
- Lassen Sie kein Futter für Haustiere oder Wildvögel unkontrolliert offen stehen.
- Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen, da immer Reste zurückbleiben.
Speisereste gehören nicht auf den Kompost oder ins Abwasser
- Entsorgen Sie keine Speisereste über die Toilette. Sie gelangen in die Kanalisation und locken Ratten an.
- Geben Sie nur geeignete, unverarbeitete pflanzliche Abfälle auf den Kompost.
- Essensreste wie altes Brot, gekochte Speisen, Nuss- und Eierschalen, Fleisch und Fisch, etc. gehören in die Biotonne.
Umsichtigkeit im Wohnumfeld
- Verschließen Sie Ritzen und Schlupflöcher am Haus.
- Halten Sie Ihr Grundstück sauber und aufgeräumt, um Nistmöglichkeiten zu vermeiden.
Was können Sie bei einem Rattenbefall tun?
- Bereits erworbene Rattengifte können noch verbraucht werden.
- Alternativ können mechanische Fallen (z. B. Schlagfallen) eingesetzt werden. Diese sind im Baumarkt erhältlich. Sie sollten stets in geeigneten Köderboxen aufgestellt werden, um Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde sowie Vögel zu schützen!
- Die getöteten Ratten können in einer Plastiktüte verpackt über den Hausmüll entsorgt werden.
- Zur Gewährleistung einer möglichst effektiven Bekämpfung wird empfohlen, einen anerkannten Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Pflege von Hecken, Gehwegen und Straßenrändern
Gleichzeitig rückt im Sommerhalbjahr die Pflege von Hecken, Gehwegen und Straßenrändern in den Fokus. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer tragen eine wichtige Verantwortung für das Erscheinungsbild und die Sicherheit ihres Umfelds. Dazu gehört insbesondere, Gehwege und Rinnsteine regelmäßig einmal im Monat oder aber bei Verschmutzung zu reinigen und von Unkraut zu befreien. Dies ist wichtig, damit Wege gut passierbar bleiben und Regenwasser ungehindert abfließen kann. Ebenso sollten Hecken und überhängende Äste so zurückgeschnitten werden, dass sie Geh- und Radwege nicht einschränken. Gerade für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder eingeschränkter Mobilität können schon kleine Hindernisse zu einem großen Problem werden.
Auch die Gemeinde leistet ihren Beitrag. Sie ist für die Reinigung der Hauptstraßen verantwortlich und übernimmt in bestimmten Straßen die Säuberung der Rinnsteine. Ein gepflegtes Straßenbild ist jedoch mehr als nur eine Frage der äußeren Erscheinung. Es trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle Bewohnerinnen und Bewohner in unserem Ort wohl und sicher fühlen und Kronshagen ein liebens- und lebenswertes Zuhause für alle bleibt.
Hier geht es zu den Satzungen der Gemeinde Kronshagen.
Text: Gemeinde Kronshagen
