Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde präsentieren Pläne für den Radverkehr im Berliner Viertel
Die 351. Sitzung des Ortsbeirats Russee/Hammer/Demühlen am 15. Juli 2025 wurde mit einem altbekannten Thema eingeleitet: der verkehrsrechtlichen Betrachtung der
Spreeallee.
Bereits seit 2014 wird das Thema als Prüfauftrag im amtlichen Landes-Radverkehrsinfrastruktur-Informationssystem (kurz “ALRIS”) beim Tiefbauamt geführt, wie Marla Wolframm, kommissarische Radverkehrsbeauftragte des Tiefbauamts, erklärte.
Denn seit mehr als zehn Jahren steht die Verkehrssituation in der Spreeallee auch regelmäßig auf der Tagesordnung des Ortsbeirats. Damals wurde beantragt, die Spreeallee ab dem Rutkamp Richtung Strucksdieksau zur Fahrradstraße umzuwidmen, da sie eine zentrale Route in die Stadt und zur Veloroute 10 darstellt.
Bereits 2022 war der Radverkehrsbeauftragte Uwe Redecker zu Gast beim Ortsbeirat und hatte mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Spreeallee grundsätzlich möglich sei. „Danach haben wir allerdings Gegenwind bekommen bis hin zur Androhung rechtlicher Maßnahmen”, erklärte Wolframm. Denn einige Anwohner fühlten sich in der Ausübung ihrer Rechte beeinträchtigt und monierten insbesondere, dass nicht klar sei, ob der Radverkehr in der Spreeallee überhaupt die vorherrschende Verkehrsgruppe darstelle. Daraufhin wurde das Vorhaben nochmals intensiv geprüft und ein Leitfaden im engen Austausch mit dem Land erarbeitet. Dabei wurden nach Begutachtung der Situation vor Ort verschiedene Gefahrensituationen wie der Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen untereinander sowie von Kraftfahrzeugen und Radverkehr ermittelt. Auch besteht eine schlechte Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge.
„Dooring”, das heißt sich öffnende Türen, birgt ebenfalls ein hohes Gefahrenpotenzial für Radfahrende in der Spreeallee. Nicht zuletzt wurde festgestellt, dass aufgrund der vorgenannten Gefahren auch viele Radfahrende den Gehweg nutzen, was eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt. Es wurden daher vor Ort nicht nur die Probleme identifiziert, sondern auch geeignete Maßnahmen gesucht, um diesen zu begegnen, damit alle Verkehrsteilnehmenden die Spreeallee und die umliegenden Straßen sicher nutzen können.
Als Lösung schlug die Verwaltung nunmehr keine Fahrradstraße, sondern eine Fahrradzone vor, die in Kiel bisher einzigartig wäre. Die Fahrradzone ist erst vor einigen Jahren in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um einen Bereich, der eine alleinige Nutzung von Fahrrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen wie z. B. E-Scootern zulässt. Diese dürften auch nebeneinander fahren. Allerdings können auch weitere Fahrzeuge mit einer entsprechenden Beschilderung zugelassen werden. Dies würde für Anlieger mit einem KFZ entsprechend erlaubt werden, sodass Anwohner oder Besucher die Spreeallee auch weiterhin mit dem PKW befahren könnten. Autofahrer haben jedoch Rücksicht auf den Radverkehr zu nehmen.

Außerdem gilt in einer Fahrradzone (wie bereits jetzt) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Besondere wäre, dass nicht nur die Spreeallee selbst zur Fahrradzone erklärt würde, sondern auch alle umliegenden Straßen im Karree ab dem Rutkamp, das heißt beispielsweise auch der Britzweg, der Lankwitzweg, der Kladowweg, die Wilmersdorfer Straße und der Teltower Weg.
Damit Radfahrende die Spreeallee trotz der identifizierten Gefahren sicherer nutzen können, sollen ggf. auch Halteverbote an einigen Stellen, vor allem in Kurvenbereichen, eingerichtet werden, um Situationen bei Begegnungsverkehr und schlechter Sicht zu entschärfen. Ein „automatisches Halteverbot“ gibt es in einer Fahrradzone jedoch nicht, wie Marla Wolframm auf Nachfrage der anwesenden Gäste erklärte.
Das Halteverbot würde sich auf einen Abschnitt von circa 50 Metern erstrecken, das ergibt circa zehn Autos, die dort dann nicht mehr parken können. Außerdem würden sogenannte „Schutzstreifen” in Bereichen gekennzeichnet, in denen sich öffnende Türen parkender Fahrzeuge ein besonderes Risiko darstellen. Dabei handelt es sich um gestrichelte Linien, wie sie gerade in der Ringstraße entstanden sind, die nicht überfahren werden dürfen, um so einen Abstand zwischen den sich öffnenden Autotüren und den Radfahrenden zu schaffen. Durch solche Sicherheitsmaßnahmen sollen die Radfahrenden, die derzeit auf Gehwege ausweichen, wieder auf die Straße geholt werden, um zusätzliche Risiken mit Fußgängern zu vermeiden.
Voraussetzung zur Einrichtung einer Fahrradzone ist, dass ein Einvernehmen mit der Gemeinde hergestellt wird. Der Ortsbeirat stimmte daher in seiner Sitzung dem Vorschlag nach kurzer Abstimmung direkt zu und beantragte die Umsetzung bei der Verwaltung. Nun muss noch der Bauausschuss zustimmen.
Aus- und Umbau der Rendsburger Landstraße 400 ff.
Aufgrund der schlechten Sicht bei der Einfahrt auf die Rendsburger Landstraße und der maroden Straßenverhältnisse soll nun nach Fertigstellung einiger Neubauten entsprechend dem Bebauungsplan von 2001 die Straße rund um die Hausnummer 400 ff. neu hergestellt werden. Die Sicht bei der Ausfahrt auf die Rendsburger Landstraße ist derart schlecht, dass gegenüber bereits ein privater Spiegel von den Anwohnenden installiert wurde.
„Das ist immer ein Zeichen, dass etwas nicht funktioniert”, gab Wolframm zu bedenken. Außerdem gibt es derzeit einen Höhenversatz von circa 1,30 Metern, der möglichst beseitigt werden soll. Dafür werden auch Wasser- und Stromleitungen tiefer gelegt. Das Baugebiet umfasst ungefähr 45 Meter.
Ziel des Tiefbauamtes ist es, die Einmündungssituation zu entschärfen. Außerdem soll die Fahrbahn als „Trichter“ aufgeweicht werden und auf 3,6 Meter bis teilweise 4,8 Meter verbreitert werden. Um die Fahrbahnverbreiterung umzusetzen, hat die Stadt zum Teil Grundstücksflächen von den Anwohnenden erworben oder Nutzungsvereinbarungen mit diesen getroffen.
Geplanter Baubeginn ist bereits im Frühjahr des nächsten Jahres. Das Tiefbauamt geht davon aus, dass die Baumaßnahmen im Herbst 2026 abgeschlossen sein werden. Die Baukosten von circa 250.000 Euro trägt allein die Stadt, sodass für Anwohnende keine Beiträge entstehen.
Mit Beeinträchtigungen auf der Rendsburger Landstraße ist laut Wolframm nicht zu rechnen, an dem betroffenen Baugebiet wird es aber für die Anwohnenden zeitweise nicht möglich sein, direkt vor ihrem Grundstück zu parken. Der Ortsbeirat hat dem Vorschlag zugestimmt.
Die nächste Sitzung findet nach den Sommerferien am 16. September 2025 um 19.30 Uhr statt. VB

400 ff. auf die Rendsburger Landstraße sind die Sichtverhältnisse so schlecht, dass Anwohnende bereits einen Spiegel auf der gegenüberliegenden Seite installiert haben.
