Den Nachlass gut planen

Wenn der Nachlass eines Verstorbenen schlecht oder gar nicht geplant ist, birgt ein Todesfall großes Streit­po­ten­zial für die Erben. Mit sorgsamen Regelungen im Testa­ment schaffen Sie Klarheit.

Nicht nur zukünftige Erblasser, auch Erben einer Erbengemeinschaft sollten sich über mögliche Probleme beim Vererben im Klaren sein. Testamentarische Regelungen bringen beiden Seiten Sicherheit.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Hat ein Erblasser in seinem Tes-tament mehrere Erben eingesetzt oder greift die gesetzliche Erbfolge zugunsten mehrerer Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das gesamte Vermögen des Verstorbenen geht auf diese Gemeinschaft über. Der Nachlass entfällt den gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erbteilen entsprechend auf die Erben. Enthält das Erbe auch Schulden, müssen diese zuerst getilgt werden. Dazu können Teile des Nachlasses verkauft werden.

Den Ehepartner schützen
Stirbt ein Ehepartner und hinterlässt er mehrere Erben, kann das große Probleme für den anderen Ehepartner bedeuten, der zusammen mit anderen erbt. Im Extremfall findet sich der Hinterbliebene in einer Erbengemeinschaft wieder, deren Mitglieder gegen seinen Willen etwa den Verkauf des Eigenheims durchsetzen können. Zum Schutz vor dieser Situation setzen viele Ehepaare ein sogenanntes Berliner Testament auf. In diesem setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsam den oder die Schlusserben. Das Berliner Testament kann allerdings auch Nachteile bergen. Dazu zählen beispielsweise erbschaftsteuerliche Aspekte oder Pflichtteilsansprüche der Kinder. Eine Beratung in Testamentsfragen durch einen Notar kann gegebenenfalls Alternativen aufzeigen. Unter www.notar.de finden sich Ansprechpartner, weitere Rechts-tipps auf www.ratgeber-notar.de.