Gartenabfälle verbrennen?

Alljährlich ist es ein wiederkehrendes Bild in Kieler Gärten: Rauchende und stinkende Gartenfeuer, mit denen pflanzliche Abfälle entsorgt werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten ist nicht in jedem Fall sinnvoll: Grünabfälle sind verwertbar, denn durch Kompostierung können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden.

Pflanzliche Abfälle, die aufgrund ihrer großen Menge oder ihrer Beschaffenheit, beispielsweise starke Äste, nicht im eigenen Garten verwertet werden können, sollten dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) überlassen werden. Hierfür steht die Braune Tonne zur Verfügung. Im Frühjahr und im Herbst kommt die ABK-Grünabfallsammlung in die Stadtteile. Gartenabfälle können außerdem auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung. Nur wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, dürfen sie verbrannt werden – jedoch nur, wenn hierdurch keine Gefahren für die Umgebung zu erwarten sind. Dabei sind einige Regeln zu beachten.

So dürfen nur die auf dem eigenen Grundstück angefallenen pflanzlichen Abfälle verbrannt werden. Es sollten nur trockene, naturbelas-sene pflanzliche Abfälle verbrannt werden, um die Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft gering zu halten. Zum Anbrennen können geringe Mengen Papier oder Pappe verwendet werden. Zum Schutz von Kleintieren soll das Brennmaterial erst am Tage des Verbrennens aufgesetzt werden oder ist vor dem Abbrennen umzusetzen.

Keinesfalls verbrannt werden dürfen wegen giftiger Verbrennungsgase und stark schadstoffbelasteter Aschen (Sondermüll): lackiertes, gestrichenes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Span- und Faserplatten, Möbel und ähnliches. Brandbeschleunigende Stoffe, beispielsweise Benzin, sind nicht zugelassen.

Löschmittel sollten immer bereitgehalten werden. Die Feuerstelle ist im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und zu brandgefährdeten Materialien anzulegen. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen. Das Feuer ist ständig bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind, aber auch bei austauscharmer Witterung ist kein Feuer zu entzünden.
Übrigens: Verbrennungsreste sind ordnungsgemäß über die eigene Graue Tonne im Restmüll zu entsorgen.