Zuschuss für Einbruchschutz

Gelangt ein Einbrecher nicht innerhalb von drei bis fünf Minuten in das Haus, bricht er die Tat zumeist ab. Deshalb empfiehlt die Polizei die Nachrüstung von Türen und Fenstern mit geprüften und zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen sowie die fachgerechte Installation entsprechend geprüfter Alarmanlagen. Dafür gibt es auch staatliche Zuschüsse.

Eine solche Förderung erfolgt direkt durch das Land Schleswig-Holstein. Als zentrales Förderinstitut übernimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Beratung, Annahme und Bearbeitung solcher Anträge.

Wer und was wird gefördert?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen, die der Sicherung gegen Einbruch dienen. Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen sind etwa der Einbau einbruchhemmender Eingangstüren sowie entsprechender Fenster, Fenstertüren oder Terrassenelemente; der Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren sowie solcher Systeme für Fenster und dergleichen. Auch Türspione, baugebundene Assistenzsysteme, Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen und Rollläden können bei Neuerstellung bezuschusst werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik muss fachlich geprüft und zertifiziert sein. Das Investitionsvolumen soll mindestens 1.000 Euro betragen.

In welcher Höhe wird gefördert?
Die förderfähigen Ausgaben werden mit 15 Prozent bezuschusst, der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro und wird nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe ausgezahlt. Der Zuschuss kann mit allen Darlehen und Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen kombiniert werden.

Was ist noch wichtig?
Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden, die Auszahlung erfolgt nach Durchführung. Der Auszahlungsantrag muss zwingend in dem Jahr gestellt werden, in dem der Zuschuss bewilligt wurde. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.
Lassen Sie sich vor der Antragstellung bei einem Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen oder Überfall- und Einbruchmeldeanlagen beraten. Auf den Internetseiten des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein finden Sie die Facherrichterliste.

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