Nutzgärten sollen zu Freizeitgärten werden

Kann ich meinen Garten zukünftig noch nutzen? Sind meine Kinder beim Spielen im Garten sicher? Und wie steht es um den Gemüseanbau? Auf der 330. Sitzung des Ortsbeirats Hassee-Vieburg am 16. März 2021 gaben Andreas von der Heydt, Leiter des Umweltschutzamtes, und Abteilungsleiter Volker Ahrend den zahlreich erschienen Anwohner*innen einen umfassenden Überblick.

Bei der systematischen Untersuchung verschiedener Kleingartenanlagen auf Altablagerungen stellte die Stadt Kiel in der Baumwegkoppel erhöhte PAK-Werte im Oberboden fest. PAK steht für Polyzyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Dabei handelt es sich um einen verbreiteten Schadstoff, der beispielsweise beim Abrennen von organischen Stoffen bei unzureichender Sauerstoffzufuhr entsteht, durch Tabakrauch, aber auch beim Grillen und Räuchern von Lebensmitteln.
Die Untersuchungen ergaben eine Überschreitung des Maximalwerts beim Wirkungspfad Boden-Mensch von 3,4 mg B(a)P/kg, während der vorgegebene Prüfwert bei 1,2 liegt. Beim Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze lag er sogar bei 4,5 B(a)P/kg und überschritt den vorgegebenen Prüfwert von 1,5 damit um das Dreifache. Dabei ging die Stadt Kiel besonders sorgfältig vor. Statt wie üblich Grenzwerte als Anhaltspunkte für eine Überschreitung zu nehmen, wurden Prüfwerte von Kinderspielflächen zugrunde gelegt. „Das ist absolut nicht üblich“, erklärt Volker Ahrend. „Wir haben hier bewusst den höchsten Grad für die Beurteilung der Schadstoffbelastung gewählt.“
Doch was heißt das für die Kleingärtner der 38 Parzellen auf der Baumwegkoppel? Die Stadt Kiel schlägt auf Grundlage eines eingeholten Gutachtens vor, die Parzellen in Freizeitgärten umzuwandeln. So können die Flächen weiterhin genutzt werden. Außerdem soll eine Direktverpachtung durch die Stadt beziehungsweise die Immobilienwirtschaft erfolgen, um so den Hasseer Kleingartenverein aus der Verantwortung zu nehmen.
Darüber hinaus werden laut eingeholtem Gutachten folgende Maßnahmen empfohlen: Die Anbaufläche für Gemüse soll pro Person auf zwölf Quadratmeter beschränkt werden. Für die Kleinkindversorgung ist der Gemüseanbau hingegen auszuschließen. Vor dem Verzehr sollte das Gemüse gewaschen und geschält werden. Der Anbau von Beerensträuchern und Obstbäumen ist von dieser Beschränkung ausgenommen, da diese Früchte die schädlichen Schadstoffe mangels direkten Bodenkontakts nicht aufnehmen können.
Als Alternative zum Bodenanbau werden Hochbeete empfohlen. Diese können mit unbelastetem Boden befüllt werden und seien deshalb „zu 100 Prozent sicher“, so Ahrend. Außerdem solle vermieden werden, Grill- und Verbrennungsasche im Garten aufzubringen, da diese ebenfalls PAK enthalten.
Die Parzellen, die dem regelmäßigen Aufenthalt von Kleinkindern dienen, sind so umzugestalten, dass der Direktkontakt mit belastetem Boden vermieden wird. Um dieses Ziel zu erreichen, können beispielsweise Rasenflächen angelegt oder Rindenmulch gestreut werden. In stark beanspruchten Bereichen – wie Sandkästen oder unter Spielgeräten – schlägt das Umweltamt einen Bodenaustausch von zehn Zentimetern sowie die Errichtung einer Grabsperre (Geotextil) vor.
Darüber hinaus sind Bodenbewegungen weitestgehend zu vermeiden. Andernfalls ist der ausgehobene Boden im Bereich der Altablagerungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wer kommt am Ende für die Maßnahmen auf? „Die Kostenübernahme erfolgt durch die Stadt Kiel“, so Ahrend. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Wer seinen Garten behalten und zukünftig als Freizeitgarten nutzen möchte, erhält bis zu drei Hochbeete pro Garten. Auch das Anlegen von Rasenflächen oder der Austausch von Boden wird von der Stadt übernommen.
Wer seinen Garten hingegen aufgeben möchte, dem wird eine Entschädigung gezahlt. Dabei wird der Garten von einem Gutachter bewertet.
Seit dem 16. März führen Mitarbeiter des Umweltschutzamtes „Zaungespräche“ mit den Kleingärtnern vor Ort, um Fragen zu beantworten und die weiteren Maßnahmen zu planen.

Unechte Einbahnstraße am Heckenrosenweg
Um eine sichere Überquerung der Straße für Fußgänger und Radfahrer im Heckenrosenweg zu gewährleisten, soll eine unechte Einbahnstraße eingerichtet werden. Mitten in der Kurve wechselt der Fußweg von einer Straßenseite auf die andere. Da dieser Bereich insbesondere für Fahrzeuge, die aus der Hamburger Chaussee kommen, schlecht einsehbar ist, soll hier zukünftig die Einfahrt untersagt werden. Um den Bedürfnissen der Anwohner gerecht zu werden, sprach sich der Ortsbeirat für eine unechte Einbahnstraße ab der Kurve aus. Die Einfahrt von der Hamburger Chaussee ist weiterhin möglich. Dieser Straßenabschnitt wird dann aber zur Sackgasse.

Nächste OBR-Sitzung
Die Sitzungen des Ortsbeirats Hassee / Vieburg findet stets am dritten Dienstag im Monat statt. Nächster Termin ist am 20. April um 19.30 Uhr. Der genaue Tagungsort wird noch bekannt gegeben.

Text: Bach